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Good Bye - JAKIRA wird eingestellt
Wir hatten eine großartige Zeit und bedanken uns für die tollen Jahre. JAKIRA sagt nun leider „Good Bye" und wird ab dem 01.01.2025 nicht mehr erreichbar sein. Wir wünschen allen Künstlern und Kunstinteressierten, dass sie schnell eine wunderbare neue Heimat finden!
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AGB und Datenschutzerklärung von „Mathias Wolf“

Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über eine Online-Plattform beigelegt werden. Nachstehend finden Sie den entsprechenden Link zur Plattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Klärung von Online-Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013: http://ec.europa.eu/consumers/odr/



§ 1 Urheberrecht

1.1 Urhebererklärung
Der Künstler versichert, dass sich das Kunstwerk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei
von Rechten Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass er der alleiniger Urheber des Werkes und dieses frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter ist.

1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung der Werke ist nur nach Unterrichtung und mit
Zustimmung des Künstlers erlaubt.
Mit dem Besitz des Werkes oder der Werke sind – sofern nicht anders vereinbart – keine
Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt
insbesondere für das öffentliche Ausstellen.

1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes oder der Werke ist der Name des Künstlers zu nennen und
in ausreichender Weise zu publizieren.

1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes oder der Werke hat der Künstler Anspruch
auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes oder der Werke
bedürfen des Einverständnisses des Urhebers.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur
mit Einverständnis des genannten Künstlers unter Nennung seines Namens veröffentlicht
werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk oder die Werke eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes
oder der Werke auf Plakaten, Einladungen, im Internet sowie im Katalog.

1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar, dem Künstler das Werk oder
die Werke vorübergehend zur Nutzung(z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu
überlassen.

§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Lieferung nach Zahlungseingang
Der Künstler verpflichtet sich, innerhalb einer Arbeitswoche das Werk /die Werke nach Zahlungseingang auf den Versandweg zu bringen.

2.2 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den Transport des Kunstwerkes Werkes sowie deren
Versicherung gehen zu Lasten des Käufers

2.3
Wichtig: Das Werk / Die Werke müssen sofort, nach Erhalt auf deren Zustand, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Beanstandungen, auftretende Mängel oder Schäden müssen auf dem Lieferschein vermerkt und zur Bestätigung von der Überbringerin / dem Überbringer gegengezeichnet werden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Werk / die Werke, durch Dritte (z. B. Transportunternehmen, Spedition oder Post) angeliefert wird / werden.

2.3 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihm eine einvernehmliche Regelung
herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.



§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig nach Abschluss des Kaufvertrages
und bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung.
Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wird.

3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich Brutto gleich Netto.

3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für
zusätzliche Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlers.

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